Lieferfristen und Versand
- Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Auftraggebers.
- Vereinbarungen über Liefertermine und -fristen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Lieferfristen für Warenverkäufe gelten nur annähernd.
- Höhere Gewalt und sonstiges unverschuldetes Unvermögen berechtigen uns, außer zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verlängerung der Lieferfrist der Ziff. 3.4.
- Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich angemessen, falls unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs die Einhaltung unmöglich machen (z. B. Streik, höhere Gewalt, Verzögerung bei Unterlieferanten, usw.). Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde Rechte hieraus erst geltend machen, wenn er uns nach Überschreitung der Lieferzeit schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt hat und diese abgelaufen ist.
- Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Auftraggebers, dies gilt auch bei Direktversand durch den Herstellerbetrieb.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Zahlungen
- Zahlungen sind bei Lieferung oder Abholung sofort in bar ohne jeden Abzug zu leisten. Sie werden auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers/Auftraggebers zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet, wobei die ältere der neueren vorgeht.
- Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei Kaufleuten kann in diesen Fällen auch kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
- Voraussetzung für einen vereinbarten (schriftlich) Skontoabzug ist, dass gegen den Käufer keine sonstigen fälligen Forderungen bestehen.
- Zahlungen durch Scheck, Wechsel oder Kreditkarten erfolgen nur zahlungshalber. Die Kosten hierfür trägt, außer bei Kreditkarten, der Käufer.
- Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber in Höhe von 5 % jährlich über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern), 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Unternehmern) berechnet. Wir dürfen auch einen höheren Schaden, der Käufer/Auftraggeber einen geringeren oder gar keinen nachweisen.
- Bei Aufträgen, die eine Gesamtsumme von 5.000,– € übersteigen, sind wir berechtigt, bis zu 50 % davon sofort zu verlangen, sofern erhebliche Aufwendungen wie z. B. durch Materialbeschaffung erforderlich sind.